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ROCKing Mountain Festival

Sa., 11. Jul. 2009 14:00 @ Festivalgelände ROCKing Mountain , Metnitz

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Eintritt: VVK: € 8,- / AK: € 12,-

Informationen

Excuse Me Moses
Punke
Namaste
Trace
Ed-Linger
Der Zeltplatz ist ab Freitag 14.00h geöffnet! (Lageplan)
Unter 14 Jahren ist Eintritt frei

FESTIVALORDNUNG

ROCKing Mountains Festival 2009

1. Für das Parken gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, bitte die gekennzeichneten Parkplätze benützen, den Hinweisen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.

2. Der Eintritt und Aufenthalt unterliegt den Bestimmungen des Kärntner Jugendschutzgesetzes, bei Betreten des Geländes erhalten die Besucher farbige Festivalbänder ACHTUNG AUSWEISKONTROLLE - AMTLICHER LICHTBILDAUSWEIS!!!!

3. Bei diesem Musikfestival kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen, Lärmschutzstöpsel sind an der Kasse oder an der Bar erhältlich.

4. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen, Hunden, Plastikflaschen, NS-Gegenständen & Kleidung ist untersagt. Ebenso das Mitbringen von Speisen und Getränken jeglicher Art. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt.

5. Das Mitbringen, der Handel und Konsum von illegalen Drogen jeglicher Art ist strengstens verboten und hat die sofortige Abnahme des Festivalbandes sowie den Verweis vom Gelände zur Folge.

6. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sowie Camcordern ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton- und Filmaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Allerdings kann dieses auf Anfrage genehmigt werden. Dazu bitte mit dem Veranstalter über "[email protected]" Kontakt aufnehmen. Das Mitbringen von Fotokameras ist erlaubt (Spiegelreflex, Superzoomer sind nicht erlaubt).

7. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund wie starker Alkoholisierung oder offensichtlicher Agressivität zu verwehren, bleibt dem Veranstalter gegen Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, vorbehalten.

8. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

9. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.

10. Der Veranstalter haftet nicht für gestohlenes, oder verloren gegangenes Eigentum.

11. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist untersagt.

12. Jeder Besucher erklärt sich mit der Veröffentlichung von Bildmaterial einverstanden, welches von Presse und Veranstaltern auf dem Festivalgelände aufgenommen wird.

13. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter, oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich, oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei grober Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Bei Nichteinhalten der Regeln behalten es sich die Veranstalter und die Security vor, Besucher des Geländes zu verweisen.

DAS TEAM VON ROCKING MOUNTAINS 2009 WÜNSCHT ALLEN BESUCHERN VIEL SPASS UND GUTE UNTERHALTUNG

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